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Hausordnung

Wir heißen in unseren Studios wirklich jeden Willkommen. Damit sich auch alle kreativen Köpfe in unserem Komplex wohlfühlen, müssen bestimmte Regeln eingehalten werden.

 
  • Inhaber bzw. Inhaberin des Hausrechts ist Geschäftsführung. Das Hausrecht wird von der Geschäftsführung ausgeübt. Sie oder er wird im Fall ihrer oder seiner Abwesenheit nach den Regelungen der Geschäftsordnung der Einrichtung vertreten. Die Geschäftsführung delegiert gem. § 5 Abs. 2 Grundordnung vom 08.10.2015 das Hausrecht auf die in der Anlage aufgeführten Hausrechtsbeauftragten.

 

  • Hausrechtsbeauftragte sind zur Durchsetzung des Hausrechts jederzeit berechtigt, sich einen Ausweis oder eine Legitimation zeigen zu lassen.

 

  • Der/Die Buchende trägt volle Verantwortung für den Raum, dessen Inhalt und die Leute, die man während der Buchung hineinlässt. Die vorgegebene maximale Personenanzahl darf in keinem Fall überschritten werden.

 

  • Es herrscht striktes Rauch- und Vapingverbot im gesamten Gebäude. Bei Regelverstoß wird das mit einer Strafe in Höhe von 200€ geahndet. Falls der Feueralarm durch den Rauch aktiviert wird, beträgt die Strafgebühr 500€ + den zusätzlich anfallenden Kosten für z.B. Rettungsdienst, Feuerwehr, Polizei, Fahrtkosten der Mitarbeiter etc.

 

  • Das Konsumieren von Drogen ist im gesamten Komplex NICHT erlaubt. Der Verzehr von alkoholischen Getränke ist mit Bedacht außerhalb der Studios und der Technik geduldet.

 

  • Das Übernachten in den Studios ist nicht genehmigt.

 

  • Schlüsselverlust. Die Geschäftsführung muss in jedem Fall über den Schlüsselverlust informiert werden. Der Verlust eines unserer Transponder wird mit einer Strafgebühr von 100€ verrechnet.

 

  • Bitte halte Türen geschlossen und behandle die anderen Besucher in den Studios mit Respekt.

 

  • Wer andere Besucher beleidigt und belästigt oder deren Eigentum ohne Erlaubnis benutzt bzw. beschädigt, kann aus dem Studiokomplex sofort ausgeschlossen werden. Sexistische, Rassistische und andere Diskriminierungen sind verboten.

 

  • Gewalt durch Besucher jeglicher Art gegenüber Personen jeglicher Art, sind in dem Studiokomplex strikt untersagt (körperliche, verbale, psychische, sexuelle, mediale Gewalt usw.). Ein Verstoß hat rechtliche Konsequenzen.

 

  • Diebstahl ist eine strafrechtliche Verfehlung. Diebstahl innerhalb der DIY-Studios ist darüber hinaus ein besonders schwerer Verstoß gegen die Hausordnung. Jeder Diebstahl wird zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt.

 

  • In den Studios darf von dem Besucher keine Veränderung der vorinstallierten Geräte vorngenommen werden. Alle benötigten Kabelverbindungen liegen auf den Tischen der Studios bereit.

 

  • Nach der Session wird aufgeräumt. Jede verursachte Unordnung sowie der entstandene Müll wird von dem Nutzer rechtzeitig zum Buchungsende behoben und weggeräumt

 

  • Verursachte Schäden am Equipment, der Studios, der Technik, der Einrichtung müssen sofort bei der Geschäftsführung oder dem zulässigen Personal gemeldet werden.

 

Das Personal ist jederzeit vor Ort und hat immer ein offenes Ohr bei Auffälligkeiten, Problemen oder Anliegen bzgl. des Studiokomplexes. Im “Bureau” oder am Empfang wird während der regulären Öffnungszeiten in den meisten Fällen Personal anzutreffen sein.

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